IMMOBILIENBEWERTUNG

Kostenlose Information und BEratung


Die Immobilienbewertung beinhaltet einen Ortstermin sowie die anschließende Erstellung des Verkehrswertgutachtens. Es beinhaltet u. a. eine detaillierte Grundstücksbeschreibung, Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen, Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden sowie wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, Darstellung des Berechnungsverfahrens sowie eine ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).

 

Wir erstellen Ihnen hier gerne ein persönliches Angebot.


PARIFIZIERUNG

Nutzwertgutachten


Ein Nutzwertfestsetzungs-Gutachten ist erforderlich, um an einem bestimmten Teil eines Gebäudes, z.B. einer Wohnung, Eigentum begründen zu können. Auf Basis dieses Gutachtens kann der Notar die Eintragung ins Grundbuch durchführen. 

 

Häufig ist eine Parifizierung erforderlich, wenn bei einem bestehenden Gebäude (z.B. Zinshaus) die einzelnen Wohnungen verkauft werden oder wenn an einem gemeinsamen Grundstück zwei verschiedene Wohneinheiten errichtet werden sollen. 

 

Nutzen Sie die Möglichkeit sich hier ein Anbot erstellen zu lassen.


BAUFORTSCHRITT-BESTÄTIGUNG

FÜr BAUträgerprojekte


 

 

 

Die Baufortschrittsbestätigung ist eine fachliche Überprüfung ob nach den gängigen Kriterien einer ordnungsgemäßen Bauabwicklung jeweils ein entsprechend definierter Baufortschritt erreicht ist. Sofern der Baufortschrittsprüfer eine entsprechend positive Baufortschrittsbestätigung abgibt, ist der Treuhänder verpflichtet, die jeweilig fällig gewordene Baufortschrittsrate an den Bauträger weiterzuleiten. Jeder Baufortschritt ist gem. BTVG durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Gutachter zu bestätigen. Dies bedeutet, dass Zahlungen erst dann an den Bauträger weitergeleitet werden dürfen, wenn die Rechte des Käufers im Grundbuch gesichert sind, und wenn der Sachverständige bestätigt hat, dass der Bauträger die entsprechenden Bauleistungen vereinbarungsgemäß hergestellt hat.