Die Immobilienbewertung beinhaltet einen Ortstermin sowie die anschließende Erstellung des Verkehrswertgutachtens. Es beinhaltet u. a. eine detaillierte Grundstücksbeschreibung, Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen, Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden sowie wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, Darstellung des Berechnungsverfahrens sowie eine ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).
Wir erstellen Ihnen hier gerne ein persönliches Angebot.
Ein Nutzwertfestsetzungs-Gutachten ist erforderlich, um an einem bestimmten Teil eines Gebäudes, z.B. einer Wohnung, Eigentum begründen zu können. Auf Basis dieses Gutachtens kann der Notar die Eintragung ins Grundbuch durchführen.
Häufig ist eine Parifizierung erforderlich, wenn bei einem bestehenden Gebäude (z.B. Zinshaus) die einzelnen Wohnungen verkauft werden oder wenn an einem gemeinsamen Grundstück zwei verschiedene Wohneinheiten errichtet werden sollen.
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